Mobile Blitzer in Veitshöchheim aktuell am Samstag: Mobile Blitzer am 30.05.2026
Im Straßenverkehr von Veitshöchheim müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Samstag, 30.05.2026) ganz besonders aufmerksam sein, dass sie sich kein teures Foto einhandeln. An welchen Positionen derzeit geblitzt wird und was es sonst über mögliche Strafen zu wissen gibt, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Veitshöchheim nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Veitshöchheim kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarfallen am 30.05.2026 in Veitshöchheim, Kreis Würzburg, Bayern
Seit 30.05.2026 um 17:17 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Schillerstraße (PLZ 97209 in Veitshöchheim). Hier gilt ein Tempolimit von 20 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 30.05.2026, 19:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an und halten Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Mai 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.05.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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