Mobile Blitzer in Selmsdorf aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 13.01.2026 geblitzt

Im Straßenverkehr von Selmsdorf müssen Verkehrsteilnehmer heute (Dienstag, 13.01.2026) ganz besonders darauf achten, dass sie nicht schneller als die vorgeschriebene Geschwindigkeit fahren. Wo es aktuell blitzt und mit welchen Ordnungsgeldern zu rechnen ist, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) (Foto) Suche
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Selmsdorf gerade an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 13.01.2026 die mobilen Blitzer in Selmsdorf, Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Vorsicht im 📍 Bereich Dorfstraße (Postleitzahl 23923 in Selmsdorf, Lauen): Wie am 13.01.2026 um 07:18 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

(Stand: 13.01.2026, 11:46 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.01.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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