Mobile Blitzer in Kienberg aktuell am Sonntag: Raser aufgepasst! Hier wird am 07.12.2025 geblitzt

Achtung, Radarkontrolle! In Kienberg kann es für Autofahrer am 07.12.2025 teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Sonntag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

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Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

In Kienberg ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Traunstein sind daher ohne Gewähr.

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Seit 07.12.2025 um 07:59 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort TS 31 (PLZ 83361 in Kienberg, Sonnau). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 07.12.2025, 10:45 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.12.2025, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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