Blitzer in Homberg (Ohm) aktuell am Samstag: Hier stehen am 13.12.2025 mobile Blitzer

Achtung, Radarfalle! In Homberg (Ohm) kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 13.12.2025 unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Samstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Homberg (Ohm) an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Homberg (Ohm) kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle Radarfallen am 13.12.2025 in Homberg (Ohm), Vogelsbergkreis, Hessen

Vorsicht im 📍 Bereich Ostring (Postleitzahl 35315 in Homberg, Obermühle): Wie am 13.12.2025 um 14:08 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

(Stand von: 13.12.2025, 14:15 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die zulässigen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.12.2025, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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