Blitzer in Bodenkirchen aktuell am Sonntag: Raser aufgepasst! Hier wird am 31.05.2026 geblitzt

Autofahrer aufgepasst! Wer am heutigen Sonntag (31.05.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Bodenkirchens Straßen unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Bodenkirchen an diesem Sonntag im Überblick.

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Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Bodenkirchen im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bodenkirchen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Bodenkirchen, Kreis Landshut: Aktuelle Standorte für mobile Blitzer am 31.05.2026 in der Region in Bayern

Achtung am 📍 Standort B388 (Postleitzahl 84155 in Binabiburg, Pfistersham): Wie am 31.05.2026 um 08:58 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 100 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 31.05.2026, 11:46 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein elektronisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.05.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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