Mobile Blitzer in Frankenthal (Pfalz) aktuell am Montag: Wo Sie am 15.06.2026 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarfalle! Am 15.06.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Frankenthal (Pfalz) teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Montag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Infos zufolge in Frankenthal (Pfalz) auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Blitzerstandorte in Frankenthal (Pfalz), Rheinland-Pfalz am 15.06.2026

Geblitzt wird 📍 auf der Siemensstraße, PLZ 67227 in Frankenthal Kernstadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 15.06.2026 um 06:53 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand von: 15.06.2026, 07:15 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.06.2026, 07:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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