Mobile Blitzer in Frankenthal (Pfalz) aktuell am Sonntag: Hier nimmt die Polizei am 31.05.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarkontrolle! Am 31.05.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Frankenthal (Pfalz) kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Sonntag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Frankenthal (Pfalz) gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Frankenthal (Pfalz) gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 31.05.2026 die mobilen Blitzer in Frankenthal (Pfalz), Rheinland-Pfalz

Vorsicht 📍 auf dem Petersauer Weg (Postleitzahl 67227 in Mörsch): Wie am 31.05.2026 um 17:44 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 60 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 31.05.2026, 19:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.05.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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