Blitzer in Dunningen aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 15.04.2026
Am 15.04.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Auch an diesem Mittwoch sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Dunningen an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es finden Radarkontrollen statt! In diesem Artikel erfahren Sie, auf welchen Straßen sich die Blitzer in Dunningen befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Dunningen steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Dunningen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 15.04.2026 die Radarfallen in Dunningen, Kreis Rottweil, Baden-Württemberg
Aufgepasst im 📍 Bereich Locherhofer Straße (Postleitzahl 78655 in Dunningen): Wie am 15.04.2026 um 16:11 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 15.04.2026, 19:20 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 19:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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