Mobile Blitzer in Missen-Wilhams aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 25.09.2026 geblitzt?
Achtung, Radarkontrolle! In Missen-Wilhams kann es für Verkehrsteilnehmer am 25.09.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Freitag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Missen-Wilhams wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Missen-Wilhams kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 25.09.2026 die mobilen Radarkontrollen in Missen-Wilhams, Kreis Oberallgäu, Bayern
Geblitzt wird am 📍 Standort St2006, PLZ 87547 in Wilhams, Unterwilhams. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.09.2026 um 18:52 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
Seit 25.09.2026 um 18:32 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle am 📍 Standort St2006 (PLZ 87547 in Wilhams, Unterwilhams) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 80 km/h.
(Stand von: 25.09.2026, 19:16 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im September 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im September 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im September 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.09.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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