Blitzer in Ottobeuren aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 06.08.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarkontrolle! Am 06.08.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Ottobeuren teuer werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Donnerstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Ottobeuren gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Ottobeuren gerechnet werden.

Ottobeuren, Kreis Unterallgäu: Radarfallen am 06.08.2026 in der Region in Bayern

Geblitzt wird im 📍 Bereich Kneipp-Radweg, PLZ 87724 in Langenberg, Fröhlins. Gemeldet wurde der Blitzer am 06.08.2026 um 18:48 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 06.08.2026, 19:16 Uhr)

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.08.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

/roj/news.de

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