Blitzer in Schliengen aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 16.04.2026 geblitzt
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 16.04.2026. An diesem Donnerstag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Schliengen an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn sonst könnte es teuer werden! In diesem Artikel auf news.de finden Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Schliengen und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Schliengen an einem Standort gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 16.04.2026 die Radarkontrollen in Schliengen, Kreis Lörrach, Baden-Württemberg
Geblitzt wird im 📍 Bereich B3, PLZ 79418 in Schliengen (Kernort). Gemeldet wurde der Blitzer am 16.04.2026 um 05:29 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 16.04.2026, 11:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 11:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Strafe, Umtausch und Co.! Das müssen Sie zu Falschgeld wissen
- Anti-Aging zum Essen: Welche Lebensmittel wirken gegen Falten und Co?
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.