Mobile Blitzer in Neustadt a.Main aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 15.04.2026 geblitzt?

Im Umkreis von Neustadt a.Main müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Mittwoch, den 15.04.2026 darauf achten, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. Wo momentan Blitzer aufgebaut sind und welche Regelverstöße geahnded werden, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Temposünder können momentanen Meldungen zufolge in Neustadt a.Main auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Main-Spessart. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Neustadt a.Main gerechnet werden.

Die Blitzerstandorte in Neustadt a.Main, Kreis Main-Spessart, Bayern am 15.04.2026

Geblitzt wird am 📍 Standort St2315, PLZ 97816 in Neustadt am Main, Rodenbach, Gemarkung Neustadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 15.04.2026 um 10:46 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 15.04.2026, 11:24 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 11:24 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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