Blitzer in Warngau aktuell am Freitag: Hier stehen am 18.09.2026 mobile Blitzer
Heute wird in Warngau geblitzt. Wer am Freitag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Temposünde zu entgehen. was Sie über die mobilen Blitzer in Warngau am 18.09.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, lesen Sie auf dieser Seite.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Temposünder können aktuellen Meldungen zufolge in Warngau im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 18.09.2026, 07:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Warngau, Kreis Miesbach: Aktuelle Standorte für Blitzer am 18.09.2026 in der Region in Bayern
Vorsicht im 📍 Bereich B318 (Postleitzahl 83627 in Reitham, Allerheiligen): Wie am 18.09.2026 um 07:01 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 18.09.2026, 07:45 Uhr)
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im September 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im September 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im September 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.09.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere Artikel aus der Automobilbranche:
- Temporäres und dauerhaftes Fahrverbot: Wann ist der Führerschein weg?
- Die eigene Ladestation für E-Autos: Tipps für die richtige Wallbox
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.