Blitzer in Ostrach aktuell am Montag: Hier stehen am 23.03.2026 mobile Radarfallen
Achtung, Radarkontrolle! Am 23.03.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Ostrach teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Montag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Ostrach den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Ostrach gerechnet werden.
Alle mobilen Blitzer am 23.03.2026 in Ostrach, Kreis Sigmaringen, Baden-Württemberg
Seit 23.03.2026 um 05:49 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Jettkofer Straße (PLZ 88356 in Jettkofen). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 23.03.2026, 06:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.03.2026, 06:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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