Blitzer in Creußen aktuell am Sonntag: Hier müssen Sie sich am 22.02.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Achtung, Radarkontrolle! In Creußen kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 22.02.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Sonntag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Creußen sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 22.02.2026 die Radarfallen in Creußen, Kreis Bayreuth, Bayern
Im 📍 Bereich B2, PLZ 95473 in Neuenreuth (Tempolimit 80 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 22.02.2026 um 10:29 Uhr.
Im 📍 Bereich B2, PLZ 95473 in Neuenreuth (Tempolimit 80 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 22.02.2026 um 12:39 Uhr gemeldet.
(Stand: 22.02.2026, 14:45 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
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- Bußgelder für Abstandsvergehen im Februar 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.02.2026, 14:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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