Blitzer in Haag in Oberbayern aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Blitzer am 05.11.2025
Achtung, Radarkontrolle! Am 05.11.2025 kann es für Autofahrer in Haag in Oberbayern unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Haag in Oberbayern den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 05.11.2025, 14:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
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Haag in Oberbayern, Kreis Mühldorf am Inn: Blitzer-Standorte am 05.11.2025 in der Region in Bayern
Vorsicht 📍 auf der Mühldorfer Straße (Postleitzahl 83527 in Sandgrub): Wie am 05.11.2025 um 13:48 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Stand von: 05.11.2025, 14:47 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im November 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im November 2025
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im November 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.11.2025, 14:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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