Mobile Blitzer in Stadecken-Elsheim aktuell am Freitag: Raser aufgepasst! Hier wird am 17.04.2026 geblitzt
Am 17.04.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". An diesem Freitag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Stadecken-Elsheim an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn es wird geblitzt! In diesem Artikel informieren wir Sie, wo sich die Blitzer in Stadecken-Elsheim befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Informationen zufolge wird in Stadecken-Elsheim gerade an 2 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle Radarkontrollen am 17.04.2026 in Stadecken-Elsheim, Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz
Seit 17.04.2026 um 09:34 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich L413 (PLZ 55271 in Stadecken-Elsheim). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Vorsicht desweiteren am 📍 Standort L413 (Postleitzahl 55271 in Stadecken-Elsheim): Hier blitzt es in einer 70 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 17.04.2026 um 07:54 Uhr und zusätzlich bestätigt am 17.04.2026, 10:14 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 17.04.2026, 11:21 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Blitzerwarnung in Echtzeit verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Externe Radarwarner sind daher strikt untersagt. Ein Handy selbst muss zwar nicht ausgeschaltet werden, doch in Navigations-Apps ist die Warnfunktion zu deaktivieren. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, bleibt angepasstes Fahren] immer noch die sicherste Methode. Blitzerwarnungen im Radio sind hingegen erlaubt, da sie sich nicht allein an die Fahrzeugführenden richten.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.04.2026, 11:21 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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