Blitzer in Dittelbrunn aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Blitzer am 12.12.2025

Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 12.12.2025 mit zu hoher Geschwindigkeit auf Dittelbrunns Straßen unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Freitag und worauf Sie achten müssen.

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Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta

Momentan ist in Dittelbrunn an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Führerscheinentzug ausgesprochen zu bekommen, wenn man nicht auf das Tempo achtet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 12.12.2025, 14:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Dittelbrunn, Kreis Schweinfurt: Radarfallen am 12.12.2025 in der Region in Bayern

Geblitzt wird im 📍 Bereich Am Steingraben, PLZ 97456 in Dittelbrunn. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.12.2025 um 12:59 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand von: 12.12.2025, 14:17 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.12.2025, 14:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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