Blitzer in Rednitzhembach aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 19.06.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Achtung, Radarfalle! Am 19.06.2026 kann es für Autofahrer in Rednitzhembach teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Freitag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Rednitzhembach an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Rednitzhembach kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarfallen in Rednitzhembach, Kreis Roth, Bayern am 19.06.2026
Seit 19.06.2026 um 11:14 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort St2409 (PLZ 91126 in Plöckendorf). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Desweiteren steht ein Blitzer 📍 auf der Rother Straße, PLZ 91126 in Igelsdorf. Der Standort wurde am 19.06.2026 um 11:06 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 70 km/h.
(Stand von: 19.06.2026, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempovergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.06.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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