Mobile Blitzer in Rehm-Flehde-Bargen aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 12.08.2026
Mobile Blitzer in Rehm-Flehde-Bargen! Auch am heutigen Mittwoch (12.08.2026) sind Radarfallen versteckt und ahnden Tempoverstöße. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Rehm-Flehde-Bargen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Rehm-Flehde-Bargen gerade an 3 Standorten geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Rehm-Flehde-Bargen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarfallen in Rehm-Flehde-Bargen, Kreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein am 12.08.2026
Aufgepasst im 📍 Bereich Bundesstraße 5 (Postleitzahl 25776 in Rehm-Flehde-Bargen): Wie am 12.08.2026 um 10:59 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
Seit 12.08.2026 um 10:08 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Bundesstraße 5 (PLZ 25776 in Rehm-Flehde-Bargen) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h.
Außerdem steht ein Blitzer am 📍 Standort Bundesstraße 5, PLZ 25776 in Rehm-Flehde-Bargen. Der Standort wurde am 12.08.2026 um 08:27 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 12.08.2026, 12:19 Uhr)
Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im August 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im August 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im August 2026
Die Regeln für Radarwarner
In Deutschland gilt laut StVO: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Blitzerwarnungen im Rundfunk sind erlaubt, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.08.2026, 12:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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