Mobile Blitzer in Nachrodt-Wiblingwerde aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 27.03.2026
Achtung, Radarfalle! In Nachrodt-Wiblingwerde kann es für Verkehrsteilnehmer am 27.03.2026 unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Freitag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Meldungen zufolge wird in Nachrodt-Wiblingwerde gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Märkischer Kreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Nachrodt-Wiblingwerde gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 27.03.2026 die Blitzer in Nachrodt-Wiblingwerde, Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
Vorsicht am 📍 Standort Altenaer Straße (Postleitzahl 58769 in Nachrodt-Wiblingwerde, Nachrodt): Wie am 27.03.2026 um 10:08 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.
(Stand von: 27.03.2026, 11:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im März 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im März 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im März 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.03.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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