Blitzer in Vellahn aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 14.09.2026 Raser ins Visier
Achtung, Radarfalle! In Vellahn kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 14.09.2026 kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Montag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Vellahn an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Ludwigslust-Parchim sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarfallen in Vellahn, Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern am 14.09.2026
📍 Auf der Berliner Straße, PLZ 19260 in Vellahn (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 14.09.2026 um 09:32 Uhr.
Seit 14.09.2026 um 07:01 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Berliner Straße (PLZ 19260 in Vellahn) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 70 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 14.09.2026, 12:47 Uhr)
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im September 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im September 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im September 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.09.2026, 12:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Falsche Diät: Wegen dieser Abnehm-Irrtümer werden Sie überflüssige Kilos nicht los
- Mehrere Hundert Euro Bußgeld! So teuer wird's bei diesen Ordnungswidrigkeiten im Stau
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.