Blitzer in Vellahn aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 19.05.2026 Raser ins Visier
Im Umkreis von Vellahn müssen Verkehrsteilnehmer am heutigen Dienstag (19.05.2026) ganz besonders aufpassen, dass die Tachonadel nicht zu viel anzeigt. Wo aktuell geblitzt wird und wie hoch die Strafen ausfallen können, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Vellahn gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Ludwigslust-Parchim. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Vellahn gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 19.05.2026 die mobilen Radarkontrollen in Vellahn, Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
Vorsicht am 📍 Standort L05 (Postleitzahl 19260 in Vellahn, Albertinenhof): Wie am 19.05.2026 um 08:06 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 90 km/h-Zone.
(Stand von: 19.05.2026, 08:46 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
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- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.05.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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