Mobile Blitzer in Calvörde aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarfallen am 16.09.2026

Achtung, Radarkontrolle! In Calvörde kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 16.09.2026 teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Mittwoch besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Calvörde wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Calvörde gerechnet werden.

Die Standorte für Radarfallen in Calvörde, Kreis Börde, Sachsen-Anhalt am 16.09.2026

Am 📍 Standort Teufelsküche, PLZ 39359 in Calvörde (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 16.09.2026 um 11:46 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 16.09.2026, 12:46 Uhr)

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.09.2026, 12:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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