Blitzer in Poppenhausen aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 04.09.2026
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 04.09.2026. Am heutigen Freitag sollten sich alle Autofahrer in Poppenhausen an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! In diesem Artikel informieren wir Sie, auf welchen Straßen sich die Blitzer in Poppenhausen befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Poppenhausen an einem Standort gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Poppenhausen, Kreis Schweinfurt: Aktuelle Radarkontrollen am 04.09.2026 in der Region in Bayern
Am 📍 Standort Am Ring, PLZ 97490 in Kronungen (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 04.09.2026 um 08:38 Uhr.
(Stand: 04.09.2026, 11:16 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im September 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im September 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im September 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.09.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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