Blitzer in Niefern-Öschelbronn aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 05.05.2026 geblitzt?

Im Straßenverkehr von Niefern-Öschelbronn müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Dienstag, den 05.05.2026 besonders auf der Hut sein, dass sie nicht in eine Radarkontrolle tappen. Wo derzeit geblitzt wird und Aktuelles zum Bußgeldkatalog, lesen Sie hier auf news.de.

Erstellt von - Uhr

Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Niefern-Öschelbronn an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Niefern-Öschelbronn gerechnet werden.

Niefern-Öschelbronn, Enzkreis: Blitzer-Standorte am 05.05.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Seit 05.05.2026 um 15:37 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B10 (PLZ 75223 in Niefern). Hier gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 05.05.2026, 19:17 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Regeln für Radarwarner

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.05.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Alles rund ums Auto:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.