Mobile Blitzer in Mistelbach aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 04.12.2025 geblitzt

Wer am heutigen Donnerstag in Mistelbach nicht auf seinen Tacho achtet, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 04.12.2025 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Mistelbach.

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Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / lassedesignen

Temposünder können derzeitigen Infos zufolge in Mistelbach auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 04.12.2025, 10:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

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Achtung 📍 auf der Pottensteiner Straße (Postleitzahl 95511 in Mistelbach): Wie am 04.12.2025 um 09:51 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Stand von: 04.12.2025, 10:47 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die Regeln für Radarwarner

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.12.2025, 10:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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