Mobile Blitzer in Bönningstedt aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 11.12.2025 in eine Radarfalle geraten können
Wer am heutigen Donnerstag in Bönningstedt das Gaspedal seines Autos nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 11.12.2025 kann es für Sie teuer werden. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Bönningstedt.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Bönningstedt wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer aufgebaut. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 11.12.2025, 19:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Bönningstedt, Kreis Pinneberg: Aktuelle Standorte für mobile Blitzer am 11.12.2025 in der Region in Schleswig-Holstein
Seit 11.12.2025 um 19:07 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Ellerhorst (PLZ 25474 in Bönningstedt, Winzeldorf). Hier sind 20 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Seit 11.12.2025 um 19:01 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Kieler Straße (PLZ 25474 in Bönningstedt, Winzeldorf) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 50 km/h.
(Stand von: 11.12.2025, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.12.2025, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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