Mobile Blitzer in Jacobsdorf aktuell am Montag: Wo Sie am 21.09.2026 in eine Radarfalle geraten können

"Fuß vom Gas" heißt es am 21.09.2026. Am heutigen Montag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Jacobsdorf an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn es finden Radarkontrollen statt! Hier informieren wir Sie, wo sich die Blitzer in Jacobsdorf befinden und was sonst noch wichtig ist.

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Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Jacobsdorf im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Oder-Spree. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Jacobsdorf gerechnet werden.

Jacobsdorf, Kreis Oder-Spree: Standorte für mobile Blitzer am 21.09.2026 in der Region in Brandenburg

Aufgepasst im 📍 Bereich Hauptstraße (Postleitzahl 15236 in Jacobsdorf): Wie am 21.09.2026 um 16:31 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Stand von: 21.09.2026, 16:46 Uhr)

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.09.2026, 16:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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