Mobile Blitzer in Friesenheim aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 07.08.2026 vor Blitzern in Acht nehmen

Achtung, Radarfalle! Am 07.08.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Friesenheim teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

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Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Friesenheim wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Ortenaukreis sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 07.08.2026 die mobilen Radarfallen in Friesenheim, Ortenaukreis, Baden-Württemberg

Geblitzt wird 📍 auf der Herrenstraße, PLZ 77948 in Friesenheim, Schuttern. Gemeldet wurde der Blitzer am 07.08.2026 um 15:07 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand: 07.08.2026, 15:16 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Regeln für Radarwarner

In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein elektronisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Polizeikontrollen zu stören.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, ein Blitzerfoto zu vermeiden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.08.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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