Blitzer in Bruchmühlbach-Miesau aktuell am Dienstag: Wo am 01.09.2026 Radarkontrollen stattfinden
Radarkontrollen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. In Bruchmühlbach-Miesau wird auch am heutigen Dienstag, 01.09.2026 geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Messstellen der mobilen Blitzer.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Bruchmühlbach-Miesau sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte im Einsatz. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle Radarfallen am 01.09.2026 in Bruchmühlbach-Miesau, Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz
Geblitzt wird 📍 auf der Hütschenhauser Straße, PLZ 66892 in Miesau, Bruchmühlbach-Miesau, Buchholz. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.09.2026 um 07:44 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Im 📍 Bereich A6, PLZ 66892 in Vogelbach, Bruchmühlbach-Miesau, Am Alten Zoll (Tempolimit 10 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 01.09.2026 um 07:48 Uhr gemeldet.
(Letzte Aktualisierung: 01.09.2026, 11:20 Uhr)
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach § 23 StVO ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.09.2026, 11:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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