Blitzer in Deizisau aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 29.05.2026 Raser ins Visier

In Deizisau wird heute geblitzt! An diesem Freitag müssen Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. Lesen Sie jetzt bei news.de, was über die mobilen Blitzer in Deizisau am 29.05.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Deizisau an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Deizisau kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarfallen am 29.05.2026 in Deizisau, Kreis Esslingen, Baden-Württemberg

Achtung am 📍 Standort Plochinger Straße (Postleitzahl 73779 in Deizisau): Wie am 29.05.2026 um 11:05 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Stand: 29.05.2026, 15:16 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.05.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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