Blitzer in Bedburg-Hau aktuell am Montag: Wo Sie am 30.03.2026 in eine Radarfalle geraten können
Am 30.03.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Am heutigen Montag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Bedburg-Hau an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn hier lauern Radarfallen! In diesem Artikel informieren wir Sie, auf welchen Straßen sich die Blitzer in Bedburg-Hau befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können derzeitigen Infos zufolge in Bedburg-Hau auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 30.03.2026 die Radarkontrollen in Bedburg-Hau, Kreis Kleve, Nordrhein-Westfalen
📍 Auf der Triftstraße, PLZ 47551 in Hau (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 30.03.2026 um 15:13 Uhr.
(Stand: 30.03.2026, 20:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.03.2026, 20:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Lappen weg! Wann kann es zum Verlust des Führerscheins kommen?
- Die eigene Ladestation für E-Autos: Tipps für die richtige Wallbox
bud/roj/news.de
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