Blitzer in Dohma aktuell am Samstag: Hier müssen Sie sich am 18.04.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Am 18.04.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Am heutigen Samstag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Dohma an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn es könnte blitzen! Hier erfahren Sie, an welchen Ecken sich die Blitzer in Dohma befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Dohma im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Dohma kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 18.04.2026 die mobilen Radarkontrollen in Dohma, Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen
Achtung im 📍 Bereich Cottaer Straße (Postleitzahl 01796 in Kleincotta): Wie am 18.04.2026 um 10:58 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 18.04.2026, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.04.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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