Mobile Blitzer in Höchstadt a.d.Aisch aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 11.02.2026 geblitzt?
Hinweis für alle Autofahrer! Wer am heutigen Mittwoch (11.02.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Höchstadt a.d.Aisch unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Höchstadt a.d.Aisch am Mittwoch im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können derzeitigen Meldungen zufolge in Höchstadt a.d.Aisch auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Höchstadt a.d.Aisch kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarfallen am 11.02.2026 in Höchstadt a.d.Aisch, Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern
Im 📍 Bereich St2263, PLZ 91315 in Lappach, Kleinneuses (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 11.02.2026 um 10:01 Uhr.
(Stand von: 11.02.2026, 10:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Februar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Februar 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Februar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.02.2026, 10:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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