Mobile Blitzer in Sauensiek aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 30.04.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Am 30.04.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Diesen Donnerstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Sauensiek an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn hier lauern Radarfallen! Wir haben alle Positionen für mobile Blitzer in Sauensiek bequem in einer Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird in Sauensiek gerade an 2 Standorten geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Sauensiek kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Sauensiek, Kreis Stade: Aktuelle Standorte für Blitzer am 30.04.2026 in der Region in Niedersachsen
📍 Auf der Sittenser Straße, PLZ 21644 in Sauensiek, Bockhorst (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 30.04.2026 um 16:00 Uhr.
Dazu steht ein Blitzer im 📍 Bereich Sittenser Straße, PLZ 21644 in Sauensiek, Bockhorst. Der Standort wurde am 30.04.2026 um 16:00 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 70 km/h.
(Stand: 30.04.2026, 16:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im April 2026
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- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.04.2026, 16:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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