Blitzer in Grafrath aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 25.03.2026 Raser ins Visier
Achtung, Radarfalle! Am 25.03.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Grafrath kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Mittwoch auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können derzeitigen Infos zufolge in Grafrath im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Grafrath gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 25.03.2026 die mobilen Radarkontrollen in Grafrath, Kreis Fürstenfeldbruck, Bayern
Geblitzt wird im 📍 Bereich B471, PLZ 82284 in Grafrath, Unteralting, Höfen. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.03.2026 um 15:16 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 25.03.2026, 18:45 Uhr)
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Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.03.2026, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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