Blitzer in Galenbeck aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 09.06.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

In Galenbeck stehen am Dienstag mobile Radarkontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 09.06.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Galenbeck.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

Geblitzt wird in Galenbeck den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Mecklenburgische Seenplatte. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Galenbeck gerechnet werden.

Alle Radarkontrollen am 09.06.2026 in Galenbeck, Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern

Geblitzt wird 📍 auf der Wiesenstraße, PLZ 17099 in Schwichtenberg. Gemeldet wurde der Blitzer am 09.06.2026 um 14:56 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 09.06.2026, 16:47 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.06.2026, 16:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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