Mobile Blitzer in Püttlingen aktuell am Montag: Wo am 18.05.2026 Radarfallen stehen
"Fuß vom Gas" heißt es am 18.05.2026. Auch am heutigen Montag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Püttlingen an das erlaubte Tempo halten, denn hier lauern Radarkontrollen! Hier finden Sie die aktuellen Blitzerstandorte in Püttlingen und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Püttlingen an einem Standort gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Blitzerstandorte in Püttlingen, Kreis Saarbrücken, Saarland am 18.05.2026
Seit 18.05.2026 um 19:03 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Ritterstraße (PLZ 66346 in Püttlingen, Ritterstraße). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 18.05.2026, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher stets an die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Mai 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Mai 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.05.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Die eigene Ladestation für E-Autos: Tipps für die richtige Wallbox
- Wie kann ich mein Auto am Besten winterfest machen?
bud/roj/news.de
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