Mobile Blitzer in Kressbronn am Bodensee aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 01.09.2026
In Kressbronn am Bodensee stehen am Dienstag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 01.09.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Kressbronn am Bodensee.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Kressbronn am Bodensee an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Führerscheinentzug ausgesprochen zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Blitzerstandorte in Kressbronn am Bodensee, Bodenseekreis, Baden-Württemberg am 01.09.2026
Geblitzt wird im 📍 Bereich B467, PLZ 88079 in Langenargen, Herrenreute. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.09.2026 um 09:36 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 01.09.2026, 15:18 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.09.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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