Blitzer in Kleinwallstadt aktuell am Montag: Wo wird heute, am 13.04.2026 geblitzt?
Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer am heutigen Montag (13.04.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Kleinwallstadts Straßen unterwegs ist, muss mit teils hohen Strafgeldern rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Kleinwallstadt am Montag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Kleinwallstadt an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Miltenberg sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarkontrollen in Kleinwallstadt, Kreis Miltenberg, Bayern am 13.04.2026
Seit 13.04.2026 um 10:10 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Talstraße (PLZ 63839 in Hofstetten). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 13.04.2026, 15:20 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im April 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.04.2026, 15:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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