Blitzer in Gemmrigheim aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 21.04.2026 geblitzt
Achtung, Radarfalle! Am 21.04.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Gemmrigheim kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Dienstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Zu schnelle Autofahrer können momentanen Meldungen zufolge in Gemmrigheim auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Ludwigsburg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Gemmrigheim gerechnet werden.
Alle Radarfallen am 21.04.2026 in Gemmrigheim, Kreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg
Achtung am 📍 Standort K162 (Postleitzahl 74376 in Gemmrigheim): Wie am 21.04.2026 um 10:51 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 21.04.2026, 11:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.04.2026, 11:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Bestens informiert: Alle Eilmeldungen des Tages auf einen Blick
- Sind Sie geblitzt worden? Geblitzt.de prüft Ihren Bußgeldbescheid und die rechtlichen Möglichkeiten
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.