Mobile Blitzer in Gnarrenburg aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 11.03.2026 geblitzt

Wer an diesem Mittwoch in Gnarrenburg nicht auf sein Tempo achtet, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 11.03.2026 kann es für Sie teuer werden. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Gnarrenburg.

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Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

In Gnarrenburg steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 11.03.2026, 15:18 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Blitzerstandorte in Gnarrenburg, Kreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen am 11.03.2026

Seit 11.03.2026 um 13:55 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Bremer Straße (PLZ 27442 in Karlshöfenermoor). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 11.03.2026, 15:18 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.03.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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