Mobile Blitzer in Neu Duvenstedt aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 20.08.2026 mobile Blitzer
Auf den Straßen von Neu Duvenstedt müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Donnerstag, den 20.08.2026 darauf achten, dass sie nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Wo derzeit ein Blitz vom Straßenrand droht und wie hoch die Ordnungsgelder ausfallen können, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Zu schnelle Autofahrer können momentanen Infos zufolge in Neu Duvenstedt auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine mobile Radarfalle geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Rendsburg-Eckernförde sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 20.08.2026 die Radarkontrollen in Neu Duvenstedt, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein
Im 📍 Bereich B203, PLZ 24794 in Neu Duvenstedt, Hegenholt (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 20.08.2026 um 10:15 Uhr.
(Stand: 20.08.2026, 12:20 Uhr)
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im August 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im August 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im August 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.08.2026, 12:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Unfallflucht, Nötigung und Beleidigung: Bußgelder bei Straftaten im Verkehr
- Autofahren bei Schnee, Eis und Glätte: So machen Sie Ihr KFZ winterfest!
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.