Mobile Blitzer in Dedelstorf aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 12.12.2025 vor Radarfallen in Acht nehmen
Temposündern in Dedelstorf drohen diesen Freitag (12.12.2025) teils hohe Ordnungsgelder, denn es sind Radarfallen aufgebaut. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihr Fahrverhalten achten sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Dedelstorf an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Gifhorn. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Dedelstorf gerechnet werden.
Die Standorte für Radarkontrollen in Dedelstorf, Kreis Gifhorn, Niedersachsen am 12.12.2025
Geblitzt wird im 📍 Bereich B4, PLZ 29386 in Dedelstorf, Großer Kain. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.12.2025 um 15:15 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 12.12.2025, 15:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.12.2025, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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