Mobile Blitzer in Dedelstorf aktuell am Donnerstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 08.01.2026
Geblitzt werden kann teuer werden. Wer am heutigen 08.01.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Dedelstorfs Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto aus Felnsburg. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Donnerstag und worauf Sie achten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Dedelstorf ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Niedersachsen sind daher ohne Gewähr.
Alle Blitzer am 08.01.2026 in Dedelstorf, Kreis Gifhorn, Niedersachsen
Vorsicht im 📍 Bereich B4 (Postleitzahl 29386 in Dedelstorf, Großer Kain): Wie am 08.01.2026 um 11:19 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 60 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 08.01.2026, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Januar 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Januar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.01.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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