Blitzer in Simmersfeld aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 29.04.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
In Simmersfeld wird heute geblitzt! An diesem Mittwoch müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. Lesen Sie jetzt hier, was über die mobilen Blitzer in Simmersfeld am 29.04.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können derzeitigen Meldungen zufolge in Simmersfeld auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Simmersfeld kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Simmersfeld, Kreis Calw: Radarfallen am 29.04.2026 in der Region in Baden-Württemberg
Geblitzt wird am 📍 Standort B294, PLZ 72226 in Simmersfeld. Gemeldet wurde der Blitzer am 29.04.2026 um 10:17 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 29.04.2026, 11:19 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempovergehen im April 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im April 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.04.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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