Blitzer in Altenstadt aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 05.08.2026 geblitzt
Eine Radarkontrolle kann teuer werden. Wer heute (05.08.2026) mit zu hoher Geschwindigkeit auf Altenstadts Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Mittwoch und was sonst wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Altenstadt an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu fahren. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Altenstadt kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 05.08.2026 die Radarkontrollen in Altenstadt, Kreis Weilheim-Schongau, Bayern
Geblitzt wird im 📍 Bereich Franz-Josef-Strauss-Straße, PLZ 86972 in Altenstadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 05.08.2026 um 10:49 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 05.08.2026, 11:45 Uhr)
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im August 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im August 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im August 2026
Die Regeln für Radarwarner
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.08.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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