Blitzer in Bad Laasphe aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 03.03.2026 geblitzt
Auf den Straßen von Bad Laasphe müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Dienstag, 03.03.2026) besonders auf der Hut sein, dass die Tachonadel nicht zu viel anzeigt. Wo momentan geblitzt wird und welche Regelverstöße geahnded werden, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Bad Laasphe an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bad Laasphe kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Bad Laasphe, Kreis Siegen-Wittgenstein: Aktuelle Radarfallen am 03.03.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
Im 📍 Bereich Im Einöd, PLZ 57334 in Feudingen, Feudingerhütte (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 03.03.2026 um 14:11 Uhr.
(Stand: 03.03.2026, 14:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.03.2026, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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