Blitzer in Mömlingen aktuell am Samstag: Wo am 04.04.2026 Radarfallen stehen

Temposündern in Mömlingen drohen diesen Samstag (04.04.2026) hohe Geldstrafen, denn es sind Radarfallen aufgebaut. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

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Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Im Augenblick ist in Mömlingen an einem Standort die Gefahr besonders hoch, in eine mobile Radarfalle zu fahren. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Mömlingen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 04.04.2026 die Radarkontrollen in Mömlingen, Kreis Miltenberg, Bayern

Am 📍 Standort MIL 32, PLZ 63853 in Mömlingen (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 04.04.2026 um 16:39 Uhr.

(Stand von: 04.04.2026, 19:15 Uhr)

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Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

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Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.04.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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